Bundestag und Bundesrat

Bundesrat und Bundestag

Die Bundesregierung

Bundesverfassungsgericht

Der Bundesrat, der Bundestag, das Bundesverfassungsgericht und die Bundesregierung

Der Bundesrat, der Bundestag, das Bundesverfassungsgericht und die Bundesregierung (Also Kanzler/in und Präsident) bilden die gesamte Regierung Deutschlands und garantieren eine möglichst gerechte Gewaltenteilung. Diese Gewaltenteilung (einer kümmert sich um die Gesetze und Leute, die sich über die Gesetze beschweren, einer stimmt über Neues ab und diskutiert, ob man etwas durchsetzen oder verwerfen möchte und einer hat das letzte Wort) soll garantieren, dass es kein sogenanntes Monopol der Gewalt in Deutschland gibt. Zwar ist ein Gewaltmonopol, wie es im Semester der Friedens- und Sicherheitspolitik besproche wird, Grundlage für einen sicheren Staat, da es keine privaten Gewalten unter den Bürgerinnen und Bürgern geben darf, aber innerhalb des Gewaltmonopols braucht man vertikale (also gegenseitige) Kontrolle in der Spitze der Regierung, eben damit niemand machen kann, was er möchte. Wir leben in einer Demokratie und brauchen stets Zustimmung und Überwachung, damit alles auch wirklich so abläuft, wie es sich gehört.